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   BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60   

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https://dejure.org/1961,351
BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60 (https://dejure.org/1961,351)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1961 - VII B 120.60 (https://dejure.org/1961,351)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1961 - VII B 120.60 (https://dejure.org/1961,351)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Rückwirkung einer Fremdenverkehrsabgabensatzung - Bestimmung der Anforderungen an eine Zulässigkeit eines rückwirkenden Gesetzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60
    Desgleichen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß rückwirkende Abgabengesetze dann keinen verfassungsmäßigen oder rechtsstaatlichen Bedenken begegnen, wenn sie an die vorher bestehende Rechtslage in der Weise anknüpfen, daß die geforderten Abgaben schon vorher erhoben wurden und ihre Weitererhebung für die Beteiligten voraussehbar war, so daß sie sich darauf einrichten konnten (BVerwGE 5, 99 [101]).

    Die Beklagte würde auch nicht gehindert sein, einen neuen Heranziehungsbescheid zu erlassen, in dem sie auf Grund der mit rückwirkender Kraft erlassenen Satzung von dem Kläger die gleiche Leistung fordert, die sie von ihm mit Bescheid vom 26. März 1954 gefordert hat (vgl. auch BVerwGE 5, 99 [102]).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60
    Als derartige besondere Fälle haben aber sowohl das Bundesverfassungsgericht wie das Bundesverwaltungsgericht die Fälle anerkannt, in denen der Staatsbürger durch die Rückwirkung nicht überrascht und in seinem Vertrauen getäuscht wurde (BVerfGE 1, 264 [Leitsatz 5, 280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]; BVerwGE 5, 122 [125]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60
    Als derartige besondere Fälle haben aber sowohl das Bundesverfassungsgericht wie das Bundesverwaltungsgericht die Fälle anerkannt, in denen der Staatsbürger durch die Rückwirkung nicht überrascht und in seinem Vertrauen getäuscht wurde (BVerfGE 1, 264 [Leitsatz 5, 280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]; BVerwGE 5, 122 [125]).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60
    Bezüglich der Rückwirkung von Abgabengesetzen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß ein rückwirkendes Abgabengesetz die rechtsstaatlichen Grenzen jedenfalls dann nicht überschreite, wenn die finanzielle Belastung voraussehbar, durch sachliche Erwägungen gerechtfertigt und im einzelnen unbedeutend sei (BVerfGE 7, 89 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52] [93]).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60
    Als derartige besondere Fälle haben aber sowohl das Bundesverfassungsgericht wie das Bundesverwaltungsgericht die Fälle anerkannt, in denen der Staatsbürger durch die Rückwirkung nicht überrascht und in seinem Vertrauen getäuscht wurde (BVerfGE 1, 264 [Leitsatz 5, 280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]; BVerwGE 5, 122 [125]).
  • BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60
    Da hiernach durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ausreichend geklärt ist, daß die Satzung der Beklagten über die Kulturförderungsabgabe mit rückwirkender Kraft erlassen werden konnte, handelt es sich nicht um eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1960 - BVerwG VII B 54.60 -, DVBl. 1960, 854 = Ba.-Wü.VBl. 1960, 190).
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60
    Zwar geht die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts dahin, daß Gesetze sich Rückwirkung nicht allgemein, sondern nur in besonderen Fällen beilegen dürfen (BVerwGE 10, 282 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] [286]).
  • BVerwG, 19.06.1957 - V C 23.55
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60
    Als derartige besondere Fälle haben aber sowohl das Bundesverfassungsgericht wie das Bundesverwaltungsgericht die Fälle anerkannt, in denen der Staatsbürger durch die Rückwirkung nicht überrascht und in seinem Vertrauen getäuscht wurde (BVerfGE 1, 264 [Leitsatz 5, 280]; 2, 237 [264 ff.]; 3, 58 [150]; BVerwGE 5, 122 [125]).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des

    Ein Verwaltungsakt, der durch eine nach seinem Erlaß verkündete Ortssatzung gedeckt wird, ist rechtmäßig, wenn sich die Ortssatzung rechtmäßig rückwirkende Kraft auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides beilegt (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG VII B 120.60).

    Damit befindet er sich auch in Übereinstimmung mit BVerwG VII B 120.60.

  • BVerwG, 27.01.1967 - VII CB 140.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsnatur und Zulässigkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr in dem Beschluß vom 24. April 1961 - BVerwG VII B 120.60 - die Nichtzulassungsbeschwerde in einem vergleichbaren Falle zurückgewiesen (vgl. auch den Beschluß vom 17. März 1964 - BVerwG VII B 111.61 - [Buchholz BVerwG 401.63 Nr. 1]).

    Die Frage nach der Art und der Zulässigkeit der hier umstrittenen Abgaben ist bereits durch den oben angegebenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG VII B 120.60) dahin geklärt, daß es sich um eine Steuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis nach Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG handelt.

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ebenso entschieden (BVerwGE 5, 99 [101]; Beschlüsse vom 24. April 1961, BVerwG VII B 120.60 - KStZ 1961, 159; vom 21. Januar 1964, BVerwG VII B 64.63; Urteil vom 22. November 1968, BVerwG IV C 87.68 - DÖV 1969, 359 = DVBl. 1969, 273 = ZMR 1969, 189).
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